Ratgeber
E-Scooter mitnehmen: Bahn, Bus, Flugzeug
In der Bahn ist es meist unproblematisch. Im Flugzeug ist es praktisch ausgeschlossen, und zwar nicht wegen des Scooters, sondern wegen seines Akkus.
Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt
In Bahn und Bus ist die Mitnahme zusammengeklappt meist erlaubt, im Auto unproblematisch. Im Flugzeug scheitert es fast immer am Akku: Lithium-Akkus über 160 Wattstunden sind im Luftverkehr verboten, und die meisten E-Scooter liegen darüber.
Regeln je Anbieter
Bahn und Nahverkehr
Zusammengeklappt gilt ein E-Scooter in aller Regel als Handgepäck und darf kostenlos mit. Voraussetzung ist meist genau das: gefaltet. Wer ihn ausgeklappt mitführt, fällt schnell unter die Regeln für Fahrräder. Dann braucht es unter Umständen eine eigene Fahrkarte oder es ist gar nicht erlaubt.
Selbstverständlich, aber es kommt vor: Im Bahnhof und im Zug wird nicht gefahren, sondern getragen oder geschoben.
Einzelne Verkehrsverbünde haben eigene Regeln, teils mit Beschränkungen zur Hauptverkehrszeit. Das steht in den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verbunds.
Fernbus
Hier ist es uneinheitlich, und einige Anbieter schließen Geräte mit Lithium-Akkus im Gepäckraum ausdrücklich aus. Vor der Buchung nachsehen. Am Schalter ist es zu spät.
Auto
Kein rechtliches Problem, aber zwei praktische:
- Ladung sichern. Ein ungesicherter Scooter im Kofferraum wird bei einer Vollbremsung zum Geschoss. Zurrgurte oder wenigstens eine feste Ecke.
- Nicht sichtbar liegen lassen. Ein Scooter auf der Rückbank ist eine Einladung, für die eine Scheibe billig ist. Mehr dazu unter Diebstahl vorbeugen.
Flugzeug: praktisch ausgeschlossen
Das überrascht die meisten, und es liegt nicht am Fahrzeug, sondern am Akku.
Für Lithium-Akkus im Luftverkehr gelten weltweit dieselben Grenzen: Bis 100 Wattstunden dürfen sie im Handgepäck mit, zwischen 100 und 160 Wattstunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fluggesellschaft. Darüber ist Schluss, auch im aufgegebenen Gepäck, wo Akkus dieser Größe ohnehin nichts zu suchen haben.
E-Scooter-Akkus liegen fast immer deutlich über dieser Grenze. Werte von 250 bis über 500 Wattstunden sind üblich. Damit fällt praktisch jeder E-Scooter aus dem zulässigen Rahmen.
Ein fest verbauter Akku lässt sich auch nicht einfach ausbauen und getrennt aufgeben. Wer den Scooter am Zielort braucht, mietet dort besser einen oder verschickt seinen als Gefahrgut, was Aufwand und Geld kostet und nicht jeder Dienstleister annimmt.
Die Wattstundenzahl steht in der Regel auf dem Akku selbst oder im Datenblatt. Wo du sie findest und wie Akkus zu vergleichen sind, steht unter Der Akku.
Und im Ausland?
Wo E-Scooter gefahren werden dürfen, regelt jedes Land selbst, teils deutlich strenger als Deutschland, in einzelnen Städten gar nicht. Eine deutsche Betriebserlaubnis gilt dort nicht automatisch. Vor der Reise nachsehen, statt vor Ort zu diskutieren.
In den Niederlanden sind die meisten Modelle gar nicht zugelassen, in der Schweiz gilt eine andere Höchstgeschwindigkeit. Die Regeln der Nachbarländer im Einzelnen stehen unter E-Scooter im Ausland.
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